Sicherheitstechnische Prüfung von
Klinik- und Pflegebetten
gem. MPBetreibV, Herstellerangaben, DGUV V3, BetrSichV und TRBS inkl. Messung nach
DIN EN 62353 (VDE 0751)
Elektrisch betriebene Klinik- und Pflegebetten sind aktive Medizinprodukte.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Klinik- und Pflegebetten regelmäßig einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden.
Das Ziel der sicherheitstechnischen Prüfung ist das rechtzeitige Erkennen von Gerätemängeln, sowie von Risiken für Patienten und Anwendern.
Serviceliste
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Klinik- und Pflegebetten im 24/7 Einsatz !Listenelement 1
Klinik- und Pflegebetten werden tagtäglich zu jeder Zeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kliniken, Krankenhäuser, Seniorenheime und Hospize etc.) in Anspruch genommen.
Sie dienen als Hilfsmittel für Patienten und pflegebedürftige Menschen und sind dauerhaft im Einsatz.
Der dauerhafte Gebrauch eines Klinik- oder Pflegebettes kann zu einem Verschleiß bzw. einem Defekt der mechanischen und / oder elektrischen Komponenten führen.
Oftmals werden Klinik- und Pflegebetten nicht sorgsam genutzt und in Eile verschoben.
Dabei stoßen diese nicht selten gegen Wände und Türen, wodurch es auch zu allgemeinen Beschädigungen der Klinik- und Pflegebetten kommen kann.
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Potenzielle Ursachen für Personen- und SachschädenListenelement 2
Potenzielle Ursachen für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Klinik- und Pflegebetten können z. B. sein: Isolationsschäden der elektr. Verbindungsleitung, mechanische Defekte, unzureichender Feuchtigkeitsschutz, beschädigte Handbedienteile, keine oder unzureichende Zugentlastung, unsachgemäße Reparaturen usw.
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Die GefahrenListenelement 3
Die Gefahren, die von einem nicht geprüften Klinik- oder Pflegebett ausgehen können sind für Patienten, für pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Mitarbeiter nicht zu unterschätzen und können zu erheblichen Verletzungen und Schäden führen:
• Kurzschlüsse
• Kabelbrand
• Stromschlag
• Einklemmen und Quetschungen von Körperteilen
• Personen- und Sachschäden
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflegebetten mussten bereits Todesfälle aufgrund von mechanischen Fehlfunktionen, Fehlfunktionen an elektr. Motoren, Einklemmen / Strangulation von Körperteilen, durch einen elektrischen Schlag oder Brand verzeichnet werden.
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Unfälle verhindernListenelement 4
Um Unfälle zu verhindern und den Schutz von Patienten, Personal, Angehörigen und Mitarbeitern zu gewährleisten muss in regelmäßigen Zeitabständen die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Klinik- und Pflegebetten durchgeführt werden.
Die regelmäßige Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung bringt in der Regel langfristig einen Kostenvorteil, da geringere Wartungs- und Reparaturkosten anfallen, sowie eine Steigerung der Langlebigkeit der Klinik- und Pflegebetten.
Zudem ist die sicherheitstechnische Prüfung der Klinik- und Pflegebetten kombinierbar mit der Prüfung anderer medizintechnischen und elektrotechnischen Geräte.
Dies ermöglicht einen weiteren Kostenvorteil und die bestmögliche Funktionalität der medizintechnischen und elektrotechnischen Geräte.
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Gesetzliche Grundlagen für Einrichtungen des Gesundheitswesen
Der Prüfrichtwert für sicherheitstechnische Prüfungen von Pflegebetten beträgt ein Jahr, jedoch ist dieser abhängig von Herstellervorgaben sowie vom Alter, Zustand, Standort und Einsatz des Pflegebettes.
Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kliniken, Krankenhäuser, Seniorenheime und Hospize usw.) sind zu regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfungen von Klinik- und Pflegebetten auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften Vorschrift 3 (DGUV V3) und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet.
Die Durchführung und Dokumentation der durchgeführten Prüfung ist von hoher Relevanz, um bei Nachfragen / Kontrollen von Bezirksregierungen, Berufsgenossenschaften oder auch Versicherungen die erforderlichen Nachweise rechtssicher darzulegen.
Die sicherheitstechnische Prüfung ist dementsprechend von Bedeutung für den Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung der Betreiber.
Beim Einsatz von Pflegebetten in Privathaushalten, sind sicherheitstechnische Überprüfungen in einem regelmäßigen Zeitraum empfehlenswert aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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Die Prüfer
Die sicherheitstechnische Prüfung der Klinik- und Pflegebetten darf nur von gut geschulten Fachkräften durchgeführt werden.
Die Firma Krupka Medizin-Technischer Dienst e. K. verfügt über mehr als 20 Jahre angesammeltes Fachwissen rund um die Durchführung und Dokumentation der sicherheitstechnischen Prüfung von Klinik- und Pflegebetten.
Durch regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beim TÜV-Rheinland, TÜV-Nord, TÜV-Süd, DEKRA Medizintechnik, Gossen Metrawatt, HT-Instruments sowie bei den Herstellern gängiger Medizinprodukte fördern wir die fachlichen Qualifikationen unserer Mitarbeiter.
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Die Sicherheitstechnische Prüfung
Wir bieten herstellerunabhängige sicherheitstechnische Prüfungen nach MPBetreibV, Herstellerangaben, DGUV V3, BetrSichV und TRBS an Klinik- und Pflegebetten inkl. Messung nach DIN EN 62353 (VDE 0751) an.
Die Prüfung eines Klinik- und Pflegebett umfasst:
• die Vergabe eines individuellen Barcodes. Jeder Prüfling (hier: Klinik- und Pflegebett) erhält einen individuellen Barcode. Unter diesem einmalig vergebenen Barcode werden alle Daten u. a. Herstellerdaten und mögliche Mängel sowie Reparaturvorschläge abgespeichert.
• eine Sichtkontrolle. Es erfolgt eine Inspektion durch Besichtigung des Klinik- und Pflegebettes hinsichtlich Geräte- und Hygienezustand, sicherheitsbezogene Kennzeichnungen und der Kompatibilität des Klinik- und Pflegebettes mit Zubehör.
• eine Funktionsprüfung. Es wird die uneingeschränkte Funktionalität des Klinik- und Pflegebettes geprüft.
• eine Seitengitter Prüfung gem. DIN EN 60601-2-52. Für die Prüfung der Seitengitter wird ein dafür vorgesehener elektrischer Prüfkegel genutzt. Das Ziel dieser Prüfung ist, gravierende Sicherheitsmängel zu erkennen, sodass das Einklemmen und Quetschen von Körperteilen, sowie im schlimmsten Fall, mögliche Strangulationen verhindert werden.
• eine Prüfung der elektrischen Sicherheit nach DIN EN 62353 (VDE 0751). Die Prüfung umfasst die Messung des Schutzleiterwiderstandes, des Isolationswiderstandes und der Ableitströme. Eine regelmäßige Kalibrierung unserer Messgeräte, sowie Softwareupdates gewährleisten zuverlässige Prüfungen.
• Erstellen von Prüfprotokollen, Checklisten und Messprotokollen. Jeder Prüfling erhält ein Prüfprotokoll, Checkliste und ein Messprotokoll mit allen relevanten Daten.
• Erteilung eines Prüfsiegels / einer Prüfplakette. Nach einer abgeschlossenen und erfolgreichen Prüfung wird eine Prüfplakette vergeben.
• Rechtssichere Dokumentation (Bestandsverzeichnis) gem. MPBetreibV. Der Kunde (Betreiber der Einrichtung) erhält eine umfassende und rechtssichere Dokumentation der erfolgten Prüfung.